Nichtamtliche Lesefassung

Neufassung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/ Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 20. April 2022

Aufgrund der fünften Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/ Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 20. April 2022 (MittBl. 09/2022, S.396) wird nachstehend der Wortlaut der Prüfungsordnung in der vom 20.08.2022 an geltenden Fassung veröffentlicht.

Die Neufassung berücksichtigt:

  1. die Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 04.06.2014 (MittBl.14/2014, S.2376),
  2. die Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 19.11.2014 (MittBl. 10/2015, S.2299),
  3. die zweite Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 11.05.2016 (MittBl. 16/2016, S.629),
  4. die dritte Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 17.10.2018 (MittBl. 01/2019, S. 90),
  5. die Berichtigung zur dritten Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 17.10.2018 (MittBl. 01/2019, S. 90),
  6. die Vierte Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 8. Mai 2019 (MittBl. 09/2019, S. 399),
  7. die Fünfte Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 20. April 2022 (MittBl. 09/2022, S. 396)

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mastergrad
§ 3 Regelstudienzeit, Umfang des Studiums, Studienbeginn und Gebühren
§ 4 Prüfungsausschuss
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium
§ 6 Prüfungsteile der Masterprüfung
§ 7 Arten von Prüfungs- und Studienleistungen
§ 8 Masterarbeit und Masterkolloquium
§ 9 Bewertung von Prüfungsleistungen, Gewichtung
§ 10 Übergangsbestimmungen
§ 11 In-Kraft-Treten

Anhang

Anhang 1: Modulübersicht (Belastung)
Anhang 2: Studien- und Prüfungsplan

§ 1 Geltungsbereich

Die Fachprüfungsordnung des weiterbildenden Masterstudiengangs Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master (AB Bachelor/Master) an der Universität Kassel in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Mastergrad

(1) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel den akademischen Grad ”Master of Public Administration“ (MPA).

(2) Der Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration ist vom Profiltyp als anwendungsorientierter Studiengang konzipiert. Näheres ergibt sich aus dem Diploma Supplement.

§ 3 Regelstudienzeit, Umfang des Studiums, Studienbeginn und Gebühren

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Masterarbeit sechs Semester. Der Studiengang kann berufsbegleitend absolviert werden.

(2) Für den erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang werden insgesamt 120 Credits vergeben, davon 18 Credits für die Masterarbeit einschließlich Kolloquium.

(3) Das Studium beginnt zum Wintersemester und zum Sommersemester

(4) Für den Studiengang werden semesterweise zu entrichtende Gebühren erhoben, deren Höhe vom Präsidium festgelegt wird.

§ 4 Prüfungsausschuss

(1) Die für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständige Stelle ist der Masterprüfungsausschuss Öffentliches Management/Public Administration.

(2) Dem Prüfungsausschuss gehören an:

a) drei Professorinnen oder Professoren des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.

b) eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.

c) ein studentisches Mitglied eines berufsbegleitenden Masterstudienganges des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium

Zum Masterstudiengang kann zugelassen werden, wer:

§ 6 Prüfungsteile der Masterprüfung

Die Masterprüfung besteht aus den folgenden Modulprüfungen:

### Tabelle Module ###

Die Wahlpflichtmodule sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Die Wahlpflichtmodule können im Rahmen der Vorgaben dieser Prüfungsordnung um weitere Module erweitert werden. Die Ergänzungen sind vom Fachbereichsrat zu beschließen und im Rahmen des Modulhandbuches zu veröffentlichen.

 

§ 7 Arten von Prüfungs- und Studienleistungen

Als Modulprüfungsleistungen kommen in Frage

§ 8 Masterarbeit und Masterkolloquium

(1) Das Thema der Masterarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 84 Credits erbracht wurden. Mit der Ausgabe des Themas der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss werden der Kandidatin oder dem Kandidaten die Namen der Gutachter oder der Gutachterinnen schriftlich mitgeteilt.

(2) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe des Themas. Das Thema der Masterarbeit darf nur einmal und nur innerhalb von vier Wochen zurückgegeben werden.

(3) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so wird die Abgabefrist um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um zwei Monate, verlängert.

(4) Die Masterarbeit ist fristgerecht in zwei gebundenen schriftlichen Exemplaren und als Datei in einer vom Prüfungsausschuss festgelegten Form im Intranet des Studiengangs hochzuladen.

(5) Die Masterarbeit ist im Rahmen eines maximal 60-minütigen Masterkolloquiums vorzustellen (Präsentation) und zu verteidigen. Das Masterkolloquium findet innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Masterarbeit statt. Der Termin wird der Kandidatin oder dem Kandidaten von dem Prüfungsausschussvorsitzenden spätestens zwei Wochen vor der Prüfung mitgeteilt. Das Masterkolloquium kann im Fall des Nichtbestehens innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden.

(6) Die Masterarbeit kann in deutscher oder in englischer Sprache angefertigt werden.

(7) Das Masterkolloquium geht zu einem Sechstel in die Modulnote ein. Die Masterarbeit geht zu fünf Sechsteln in die Modulnote ein.

 

§ 9 Bewertung von Prüfungsleistungen, Gewichtung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus den entsprechend ihrer Credits gewichteten arithmetischen Mitteln der Modulnoten gemäß § 6.

§ 10 Übergangsbestimmungen

Diese Änderungsordnung gilt für Studierende, die das Studium Master Öffentliches Management/ Public Administration der Universität Kassel nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung beginnen. Studierende, die das Studium bereits vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung begonnen haben, können auf Antrag nach dieser Prüfungsordnung geprüft werden.

§ 11 In-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung ist in ihrer zuletzt am 20. April 2022 geänderten Fassung am 19. August 2022 in Kraft getreten.

 

Kassel, den 19. August 2022

 

Der Dekan 

des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften

 

 

Prof. Dr. Patrick Spieth

Anhang 1: Modulübersicht (Belastung)

Sem.

 

 

 

 

Credits

1

Entwicklung der Verwaltungsorganisation

Verwaltungsreform und Change Manage-

ment

Verwaltungsrecht

Wahlpflichtmodul 1

6 Credits (zu belegen im 1.,

2., 3. oder 4.

Semester)

 

6 Credits

6 Credits

6 Credits

21

2

Empirische Forschungsmethoden

Kundenorientierung und Verwaltungsmar-

keting

Controlling I: Grundlagen

 

6 Credits

6 Credits

6 Credits

21

3

Controlling II: 

Verwaltungsbezogene  Anwendung 

Projektmanagement

eGovernment

Wahlpflichtmodul 2

6 Credits (zu belegen im 1.,

2., 3. oder 4.

Semester)

 

6 Credits

6 Credits

6 Credits

21

4

 Recht und Verwaltungs-politik 

Personalrecht

Projektseminar

 

6 Credits

6 Credits

6 Credits

21

5

 

Personalmanagement 

 

Personalführung

Internationaler

Governance- und 

Verwaltungsvergleich

 

 

6 Credits

6 Credits

6 Credits

 

18

6

Masterarbeit und Masterkolloquium

 

 

 

 

18 Credits

 

 

 

18

Summe

 

 

 

120

 

 

Qualifikationsziele des Studiengangs 

Ziel des Studiengangs ist es, die managementbezogenen Fähigkeiten der Studierenden zur effizienten und effektiven Gestaltung von Verwaltungsprozessen zu fördern. Der Schwerpunkt wird auf die Vermittlung einschlägiger betriebswirtschaftlicher Qualifikationen im Anwendungsfeld der Öffentlichen Verwaltung gelegt. Dadurch sollen die Studierenden die Kompetenz zu einer qualitäts- als auch innovationsorientierten Evaluation und Veränderung von Verwaltungsabläufen unter Berücksichtigung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen erlangen. Zudem erwerben die Studierenden fundierte methodische Kenntnisse für die empirische Analyse von spezifischen verwaltungswissenschaftlichen Problemfeldern. Durch den Erwerb dieser methodischen Kompetenzen sind die Studierenden in der Lage, nicht nur komplexe wissenschaftliche Fragestellungen, sondern auch Problemstellungen der Verwaltungspraxis empirisch fundiert zu reflektieren und entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln.

 

Wissenschaftliche Befähigung

Die Absolventen des Studiengangs erhalten eine fundierte an universitären Standards orientierte wissenschaftliche Ausbildung. Neben der Vermittlung von Fach- und Methodenkompetenzen zielt das Masterstudium darauf ab, Schlüsselkompetenzen wie z.B. Kommunikations- und Organisationsfähigkeit integrativ in den Veranstaltungen zu vermitteln. Besonderer Wert wird dabei auf die eigenständige Reflexion verwaltungswissenschaftlicher Fragestellungen gelegt. Dazu dienen sowohl die Präsenz- als insbesondere auch die Onlineveranstaltungen, die auf den im Selbststudium erarbeiten Lehrmaterialien aufbauen. Inhaltlich erhalten die Studierenden einen Überblick über den aktuellen Wissenstand im Bereich des Verwaltungsmanagements. Dazu zählen insbesondere Themenfelder wie z.B. Organisationsgestaltung, Change-Management, Controlling, Kundenorientierung, Personal- und Projektmanagement. Ein besonderer Aspekt wird auch auf aktuelle IT-bezogene Veränderungen sowie die international vergleichende Verwaltungsforschung gelegt. Darüber hinaus werden auch die Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns betrachtet. Im Rahmen eines Projektseminars werden die vermittelten Erkenntnisse praktisch erprobt.  

 

Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit

Der Studiengang qualifiziert für Führungspositionen in der Öffentlichen Verwaltung und in Non-ProfitOrganisation. Die Studierenden sind in der Lage, selbständig komplexe Projekte als Teamleiter zu steuern. Darüber hinaus sind sie befähigt als „interne Consultants“ bei Veränderungsprojekten zu fungieren. Aufgrund des berufsbegleitenden Designs des Masterstudiengangs können die Studierenden von Beginn das neue Wissen direkt in ihr eigenes berufliches projizieren und anwenden. Die kontinuierlich hohe Nachfrage nach dem Studiengang belegt seinen Nutzen für die berufliche Verwendung und für den Aufstieg in höhere Positionen des öffentlichen Dienstes.

 

Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement

Die Studierenden entwickeln aufgrund der Orientierung an praktischen Problemstellungen das Bewusstsein, dass betriebswirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Aspekte zusammengehören. Insbesondere dem bürgerorientierten Verwaltungshandeln kommt eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu.  Da der Studiengang dezidiert die Reflexionsfähigkeit über Zielsetzungen und Umsetzungen im Rahmen öffentlicher Aufgabenstellungen in den Mittelpunkt rückt, wird die zivilgesellschaftliche Bedeutung der Inhalte des Studiengangs deutlich. Auch die spezifisch in den Online-Veranstaltungen im Vordergrund stehende problemorientierte Argumentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven stärkt die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement. Damit fördert das Studium auch verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Denken und Handeln.

 

Persönlichkeitsentwicklung

Das berufsbegleitende Masterstudium setzt ein hohes Maß an Selbstmanagement, Disziplin, Engagement und Teamfähigkeit voraus. Die Studierenden müssen ihr Studium neben der beruflichen Belastung sorgfältig planen, sich intensiv auf die einzelnen Präsenz- und Onlineveranstaltungen vorbereiten und den eigenen subjektiven Arbeitsrhythmus finden. Dadurch wird ein Verständnis für die eigenen Lernprozesse, Interessenschwerpunkte und Lerntechniken gefördert. Die Reflexion über das eigene Lernen stellt einen zentralen Baustein für die persönliche Handlungskompetenz und Entwicklung dar. Darüber hinaus werden die Studierenden gefordert aktuelle Problemlagen des Verwaltungshandelns im Rahmen der Diskussionen zu den Lehrmaterialien zu beurteilen. Dadurch wird insbesondere die persönliche Fähigkeit gefördert, eigene Positionen zu entwickeln, alternative Urteile anzuerkennen und argumentativ eine gemeinsame Perspektive zu entwickeln. 

 

Anhang 2: Studien- und Prüfungsplan

Link zum Anhang: Studien- und Prüfungsplan