Nichtamtliche Lesefassung

Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Business Administration des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 19. Mai 2021

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mastergrad
§ 3 Regelstudienzeit, Umfang des Studiums, Studienbeginn
§ 4 Prüfungsausschuss
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium
§ 6 Prüfungsteile des Masterabschlusses
§ 7 Arten von Prüfungs- und Studienleistungen
§ 8 Masterarbeit und Masterkolloquium
§ 9 Bewertung von Prüfungsleistungen, Gewichtung
§ 10 Übergangsbestimmungen
§ 11 In-Kraft-Treten

Anhang

Anhang 1: Studienverlaufsplan
Anhang 2: Studien- und Prüfungsplan

§ 1 Geltungsbereich

Die Fachprüfungsordnung des weiterbildenden Masterstudiengangs Business Administration des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master (AB Bachelor/Master) an der Universität Kassel in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Mastergrad

(1) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA).

(2) Der Masterstudiengang Business Administration ist vom Profiltyp als anwendungsorientierter Studiengang konzipiert. Näheres ergibt sich aus dem Diploma Supplement.

§ 3 Regelstudienzeit, Umfang des Studiums, Studienbeginn

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Masterarbeit fünf Semester. Der Studiengang kann berufsbegleitend absolviert werden.

(2) Für den erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang werden insgesamt 90 Credits vergeben, davon 15 Credits für die Masterarbeit und 3 Credits für das bestandene Masterkolloquium.

(3) Das Studium beginnt zum Wintersemester.

(4) Für den Studiengang werden semesterweise zu entrichtende Gebühren erhoben, deren Höhe vom Präsidium festgelegt wird.

§ 4 Prüfungsausschuss

(1) Die für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständige Stelle ist der Masterprüfungsausschuss Business Administration.

(2) Dem Prüfungsausschuss gehören an:

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium

(1) Zum Masterstudium kann nur zugelassen werden, wer:

(2) Bewerberinnen oder Bewerber mit weniger als 210 Credits wird die Zulassung zum MBA-Studium unter der Auflage ausgesprochen, dass bis zur Anmeldung der Masterarbeit die fehlenden Leistungen im Umfang von maximal 30 Credits nachgewiesen werden. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen beziehen sich je nach individueller Voraussetzung des/der Bewerber/in auf das erfolgreiche Absolvieren weiterer Master-Module aus den nicht gewählten Schwerpunkten des Studiengangs. Optional ist es auch möglich fehlende Credits in dem „Wissenschaftlichen Kolloquium“ (Anlage C), in der jeweils aktuellen Fassung, nachzuweisen. Der Prüfungsausschuss entscheidet und legt dies im Einzelfall fest

Zum Nachweis der Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium können darüber hinaus in Ausnahmefällen auch außerhochschulisch erbrachte eindeutig wissenschaftliche Leistungen mit Bezug zu den Inhalten des Studiengangs zur Anrechnung gebracht werden. Ein Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn eigenständige Projekte unter Anwendung hochwertiger wissenschaftlicher Methoden (z.B. fundierte statistische Analysemethoden) durchgeführt worden sind. Es entscheidet der Prüfungsausschuss.

(3) Das Vorliegen der Voraussetzungen gem. Abs. 1-2 wird in der Regel aufgrund schriftlicher Bewerbungsunterlagen festgestellt. Darüber hinaus wird mit jedem Bewerber, der die entsprechenden formalen Voraussetzungen erfüllt, eine Anhörung geführt, um Hinweise auf die Motivation und spezifischen Qualifikationen der Bewerber für das Studium zu erhalten.

 

§ 6 Prüfungsteile des Masterabschlusses

(1) Der Masterabschluss besteht aus den Modulprüfungen der in Absatz 2 und 3 aufgeführten Module.

(2) Pflichtmodule unabhängig von dem gewählten Schwerpunkt sind:

Strategie und Organisation

6 Credits

Accounting und Controlling

6 Credits

Corporate Finance

6 Credits

Personal- und Change-Management

6 Credits

Supply Chain Management  

6 Credits

Nachhaltigkeitsmanagement

6 Credits

Komplexitätsmanagement

6 Credits

Konflikt- und Verhandlungsmanagement

6 Credits

Ideenwerkstatt

6 Credits

Masterabschluss mit Masterarbeit und Masterkolloquium

18 Credits

 

3) In Abhängigkeit von dem gewählten Schwerpunkt sind zudem folgende Module für die Masterprüfung zu erbringen:

a) General Management

Marketing- und Vertriebsmanagement

6 Credits

Innovation Management and New Product Development

6 Credits

Digital Business and Digital Value Creation 

6 Credits

 

b) Marketing & Sales

Marketing- und Vertriebsmanagement

6 Credits

Market Intelligence & Consumer Insights

6 Credits

Customer Experience Management

6 Credits

 

c) Innovation & Entrepreneurship

Strategic Entrepreneurship

Business Models - Strategy, Innovation, and Entrepreneurial Venturing

Innovation Management and New Product Development

 

d) Digital Business

Digital Business and Digital Value Creation 

User-Centered Design of Digital Innovations

Auf dem Weg zur Data Driven Organisation: Big Data, und AI für Manager (Transformation existierender Unternehmen)

 

§ 7 Arten von Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Als Modulprüfungsleistungen kommen in Frage

(2) Die Prüfungen erfolgen studienbegleitend.

(3) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ bewertet wird.

(4) Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig.

(5) Modulprüfungsleistungen können im Einvernehmen mit der Prüferin bzw. dem Prüfer auch in englischer oder in einer anderen Sprache erbracht werden.

§ 8 Masterarbeit und Masterkolloquium

(1) Das Thema der Masterarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 54 ECTS erbracht wurden. Nachdem 72 ECTS aus den Pflicht- und Schwerpunktmodulen vorliegen, sollte die Masterarbeit spätestens innerhalb von 12 Monaten angemeldet werden. Mit der Ausgabe des Themas der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss werden der Kandidatin oder dem Kandidaten die Namen der Gutachter oder der Gutachterinnen schriftlich mitgeteilt.

(2) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe des Themas. Das Thema der Masterarbeit darf nur einmal und nur innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Themas zurückgegeben werden.

(3) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so wird die Abgabefrist um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um zwei Monate, verlängert.

(4) Die Masterarbeit ist fristgerecht in zwei gebundenen schriftlichen Exemplaren beim Prüfungsausschuss einzureichen und als Datei in einer vom Prüfungsausschuss festgelegten Form im Intranet des Studiengangs hochzuladen.

(5) Die Masterarbeit ist im Rahmen eines maximal 60-minütigen Masterkolloquiums vorzustellen (Präsentation) und zu verteidigen. An dem Kolloquium nehmen außer der Kandidatin bzw. dem Kandidaten der Erstgutachter / -in und ein Beisitzer oder eine Beisitzerin teil. Das Masterkolloquium findet innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Masterarbeit statt. Der Termin wird der Kandidatin oder dem Kandidaten von dem Prüfungsausschussvorsitzenden spätestens zwei Wochen vor der Prüfung mitgeteilt. Das Masterkolloquium kann im Fall des Nichtbestehens innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden.

(6) Die Masterarbeit kann in Absprache mit dem Betreuer / der Betreuerin deutscher oder in englischer Sprache angefertigt werden.

§ 9 Bewertung von Prüfungsleistungen, Gewichtung

(1) Für die einzelnen Module erfolgt die Bewertung nach folgenden Noten:

(2) Die numerischen Noten können jeweils um 0,3 erhöht oder vermindert werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Wird eine Prüfungsleistung von mehreren Prüferinnen / Prüfern bewertet oder in Form von Teilprüfungen abgenommen, ergibt sich die Gesamtnote der Prüfungsleistung jeweils aus dem arithmetischen Mittel der jeweiligen Bewertungen.

(3) Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus den entsprechend ihrer Credits gewichteten arithmetischen Mitteln der Modulnoten gemäß § 6. Die sich hieraus ergebende Gesamtnote wird wie folgt festgesetzt:

§ 10 Übergangsbestimmungen

Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung das Studium aufnehmen. Bestandsstudierende in dem MBA General Management können auf Antrag auf diese Prüfungsordnung wechseln. 

§ 11 In-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

 

Kassel, den

 

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften

 

Prof. Dr. Patrick Spieth

Anhang 1: Studienverlaufsplan

5. Semester

(18 ECTS)

 

Abschlussmodul (Master-Thesis & Kolloquium)

4. Semester

(18 ECTS)

Komplexitätsmanagement

Konflikt- und

Verhandlungsmanagement

Ideenwerkstatt

 

Schlüsselqualifikationen

3. Semester

(18 ECTS)

Schwerpunkt: General Management

Schwerpunkt: Marketing & Sales

Schwerpunkt: Innovation & Entrepreneurship

Schwerpunkt: Digital Business

Digital Business and Digital

Value Creation  

Customer Experience

Management

Innovation Management and New Product Development

Auf dem Weg zur Data

Driven Organisation: Big

Data, und AI für Manager

(Transformation existierender

Innovation Management and New Product Development

Market Intelligence &

Consumer Insights 

Business Models - Strategy,

Innovation, and

Entrepreneurial Venturing

User-Centered Design of

Digital Innovations 

Marketing- und

Vertriebsmanagement  

Marketing- und

Vertriebsmanagement  

Strategic Entrepreneurship

Digital Business and Digital

Value Creation  

 

Wahlbereich

2. Semester

(18 ECTS)

Personal und Change

Management

Supply Chain Management

Nachhaltigkeitsmanagement

1. Semester

(18 ECTS)

Strategie und Organisation

Accounting und Controlling

Corporate Finance

 

Grundlagen