Nichtamtliche Lesefassung
Die Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Nachhaltigkeitskommunikation des Fachbereichs Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master (AB Bachelor/Master) an der Universität Kassel in der jeweils geltenden Fassung. Sie gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Nachhaltigkeitsstudien und die
Integrierten Nachhaltigkeitsstudien der Universität Kassel (AB NaS) in der jeweils geltenden Fassung.
Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht der Fachbereich Geistes- und Kulturwissenschaften den akademischen Grad „Bachelor of Arts“ (B.A.).
(1) Die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium beträgt sechs Semester einschließlich eines Praxismoduls und dem Bachelorabschlussmodul.
(2) Für den erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang werden insgesamt 180 Credits vergeben. Davon entfallen 84 Credits auf das Hauptfach, 60 Credits auf die Integrierten Nachhaltigkeitsstudien A, 14 Credits auf das Praxismodul, 12 Credits auf das Bachelorabschlussmodul und 10 Credits auf die additiven Schlüsselqualifikationen.
(3) Die Aufteilung der Credits innerhalb der Integrierten Nachhaltigkeitsstudien ist der Fachprüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Nachhaltigkeitsstudien und die Integrierten Nachhaltigkeitsstudien der Universität Kassel zu entnehmen.
Das Bachelorstudium im Studiengang Nachhaltigkeitskommunikation kann jeweils zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.
(1) Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten im Bachelorstudiengang Nachhaltigkeitskommunikation trifft der Prüfungsausschuss für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Geistes- und Kulturwissenschaften.
(2) Dem Prüfungsausschuss gehören an:
a) je eine Professorin oder ein Professor der Institute für Anglistik, Romanistik und Germanistik der Universität Kassel,
b) eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter aus dem Fachbereich Geistes-und Kulturwissenschaften der Universität Kassel,
c) eine Studierende oder ein Studierender eines Bachelorstudiengangs am Fachbereich Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel.
Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudiengang im Studiengang Nachhaltigkeitskommunikation ist der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf B1 Niveau des GER.
(1) Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem Modul angeboten. Sie bestehen aus Studien- und Prüfungsleistungen.
(2) Als Prüfungsleistungen in allen Bereichen, ausgenommen die Integrierten Nachhaltigkeitsstudien, kommen in Frage:
Die Art der Prüfungsleistung eines Moduls oder Teilmoduls legt der/die Dozent:in zu Beginn der Lehrveranstaltung, auf die sich die Modulprüfung bezieht, im Rahmen der Vorgaben des Studien- und Prüfungsplanes fest. Im Verlauf des Studiums sind im Bereich "Kommunikation und kulturelle Transformation" mindestens drei Hausarbeiten zu erbringen.
(3) Studienleistungen müssen im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit entsprechenden Studienphasen innerhalb des jeweiligen Moduls erbracht werden können. Studienleistungen können in mündlicher oder schriftlicher Form oder in Form einer praktischen oder praxisnahen Arbeit erbracht werden. Ihre maximale Anzahl ist im Studien- und Prüfungsplan geregelt. Studienleistungen tragen zum erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung bzw. den angestrebten Kompetenzerwerb bei und dienen der Vermittlung und Einübung von Kompetenzen, die nicht im Rahmen von Prüfungsleistungen erbracht werden können. Sie beinhalten die adäquate Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Veranstaltung sowie die notwendige Interaktion der Studierenden zur Mitgestaltung des Veranstaltungsverlaufs, ohne welche Lehr- und Lernformen weder didaktisch sinnvoll, methodisch kooperativ noch ausreichend differenziert gestaltet werden können.
Eine Studienleistung setzt sich nach Vorgabe durch den/die Dozierende aus ein bis drei der folgenden Beiträge zusammen, die kumuliert den im folgenden genannten Gesamtumfang nicht überschreiten dürfen:
(4) Die studienbegleitenden Modulprüfungen können auch aus mehreren Teilprüfungen (Modulteilprüfungsleistungen) bestehen. Die Modulprüfung ist bestanden, wenn alle Modulteilprüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden.
(5) Nicht bestandene Modulprüfungen und Modulteilprüfungen können zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Wahlpflichtmodule.
(6) Das Modulhandbuch kann vorsehen, dass eine Prüfung in englischer, französischer oder spanischer Sprache abgelegt wird.
(1) Der Bachelorabschluss besteht aus den folgenden Modulprüfungen und dem Bachelorabschlussmodul gemäß § 11 mit den entsprechenden Credits:
Nummer | Modulname | Credits |
---|---|---|
a) Kommunikation und kulturelle Transformation | 72 | |
Erster Pflichtbereich |
54 | |
GNK1 | Geistes- und kulturwissenschaftliche Grundlagen der nachhaltigen Transformation | 12 |
GNK2 | Kompetenzen und Wissen: Sprache und Kommunikationsprozesse | 12 |
ANK | Wirkmechanismen in der Kommunikation | 12 |
QNK3 | Kommunikation über soziale und ökologische Nachhaltigkeit | 9 |
QNK4 | Kommunikation über ökonomische und technische Nachhaltigkeit | 9 |
Erster Wahlbereich (1 aus 3) | 8 | |
QNK1A | Grundlagen Nachhaltigkeitskommunikation und gesellschaftliche Partizipation | 8 |
QNK1B | Grundlagen Krisenkommunikation | 8 |
QNK1C | Grundlagen Kulturelle Normen und Werte | 8 |
Zweiter Wahlbereich (1 aus 3) | 10 | |
QNK2A | Nachhaltigkeitskommunikation und gesellschaftliche Partizipation | 10 |
QNK2B | Krisenkommunikation | 10 |
QNK2C | Kulturelle Normen und Werte | 10 |
Zweiter Pflichtbereich | 108 | |
b) Datenerhebung und Datenanalyse | 12 | |
SOZ | Empirische Methoden der Datenerhebung und der Datenanalyse | 12 |
c) Integrierte Nachhaltigkeitsstudien A gemäß AB NaS | 60 | |
d) Additive Schlüsselkompetenzen | 10 | |
M09_SK | Additive Schlüsselkompetenzen | 10 |
e) Praxismodul | 14 | |
M10_PP | Praxismodul | 14 |
f) Bachelorabschlussmodul |
12 |
|
BA_NHK | Bachelorabschlussmodul | 12 |
Summe | 180 |
(1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Nachhaltigkeitskommunikation ist ein Praxismodul bestehend aus einem Praxisprojekt und einem begleitenden Projektseminar über die Dauer von zwei Semestern, beginnend immer im Wintersemester, zu absolvieren. Für das Praxismodul werden 14 Credits vergeben. Näheres regeln die Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Das Praxisprojekt wird mit einer Dokumentation des Projekts einschließlich einer Reflexion gemäß § 7 abgeschlossen („Praxisbericht“). Die Dokumentation ist mit „bestanden“ oder „nicht-bestanden“ zu bewerten.
(1) Im Bachelorstudium Nachhaltigkeitskommunikation müssen insgesamt 20 Credits im Bereich Schlüsselkompetenzen erworben werden, davon 10 additiv und 10 integriert.
(2) Additive Schlüsselkompetenzen sind Schlüsselkompetenzen, die im Rahmen gesonderter und dafür ausgewiesener Lehrveranstaltungen der Universität Kassel oder einer zentralen Einrichtung der Universität zu erwerben sind. Schlüsselkompetenzen, die im Rahmen gesonderter und dafür ausgewiesener Lehrveranstaltungen anderer (sozialer, politischer oder kirchlicher) Institutionen oder als Engagement in der studentischen Selbstverwaltung (Durchführung von Tutorien, Fachschaft, AStA usw.) erworben wurden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises als additive Schlüsselkompetenzen im Sinne dieser Ordnung angerechnet werden.
(3) Integrierte Schlüsselkompetenzen werden in der Regel im Rahmen fachwissenschaftlicher Lehrveranstaltungen der Universität Kassel erworben, insbesondere durch die zu erbringenden Studienleistungen. Sie setzen sich, orientiert an der Rahmenvorgabe für Schlüsselkompetenzen in Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel in der jeweils geltenden Fassung zusammen aus:
Die Credits für die integrierten Schlüsselkompetenzen im Umfang von 2 Credits pro Modul werden nach erfolgreichem Abschluss der Module GNK1-2, QNK2A/B/C und QNK3-4 erworben.
(1) Bachelorarbeit, Bachelorkolloquium und ein begleitendes Kolloquium bilden das Bachelorabschlussmodul. Für die Bachelorarbeit werden 9 Credits, für das Bachelorkolloquium 2 Credits und für das begleitende Kolloquium 1 Credit vergeben.
(2) Das Thema der Bachelorarbeit wird auf Antrag frühestens zu Beginn des sechsten Semesters ausgegeben. Es kann nur ausgegeben werden, wenn mindestens 54 Credits im Bereich Kommunikation und kulturelle Transformation, 12 Credits für den Bereich Datenerhebung und Datenanalyse, 40 Credits im Bereich Integrierte Nachhaltigkeitsstudien sowie 6 Credits im Bereich der additiven Schlüsselkompetenzen nachgewiesen werden. Die Ausgabe des Themas und die Bestellung des/der Gutachter:in, der bzw. die die Arbeit betreuen soll, erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Der oder die Studierende hat ein Vorschlagsrecht.
(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen und beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe des Themas. Das Thema der Bachelorarbeit darf nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben werden. Es muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann.
(4) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die der/die Kandidat:in nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so verlängert der Prüfungsausschuss die Abgabefrist um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um drei Wochen.
(5) Die Bachelorarbeit kann im Einvernehmen mit den Betreuer:innen in Englisch, Französisch oder Spanisch verfasst werden.
(6) Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in drei gebundenen schriftlichen Exemplaren und als Datei beim Prüfungsausschuss einzureichen.
(7) Die Bachelorarbeit ist im Rahmen eines Bachelorkolloquiums vorzustellen. An dem Kolloquium nehmen außer dem/der Kandidat:in der/die Erstgutachter:in und ein/e Beisitzer:in teil. Das Bachelorkolloquium soll spätestens 10 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Die Dauer für das gesamte Kolloquium beträgt 30 Minuten. Die Teilnahme am Bachelorkolloquium setzt voraus, dass die Bachelorarbeit mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.
(8) Um das Abschlussmodul zu bestehen, müssen Bachelorarbeit und Bachelorkolloquium mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sein. Die Note des Bachelorkolloquiums geht mit 25%, die Bachelor-Arbeit mit 75% in die Abschlussmodulnote ein. Ein nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertetes Bachelorkolloquium kann einmal wiederholt werden.
(1) Ein Modul ist bestanden und kann als Teil des Bachelorabschlusses gewertet werden, wenn das Modul mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.
(2) Besteht eine Modulprüfung aus kumulativen Leistungen, so errechnet sich die Modulnote gemäß § 14 Abs. 5 der AB Bachelor/Master der Universität Kassel. Für die Bildung der Modulnote werden die Teilprüfungsleistungen zu gleichen Teilen berücksichtigt, sofern die Modulbeschreibung nicht spezifische Gewichtungen ausweist.
(3) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung setzt sich wie folgt zusammen:
(4) Die Note für den Bereich der Integrierten Nachhaltigkeitsstudien ergibt sich aus den Noten der einzelnen Module, gewichtet nach der jeweiligen Anzahl der Credits, sofern die Fachprüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Nachhaltigkeitsstudien und die Integrierten Nachhaltigkeitsstudien der Universität Kassel nichts anderes festgelegt hat.
Diese Prüfungsordnung tritt zum Wintersemester 2025/26 in Kraft.
Kassel, den
Die Dekanin des Fachbereichs Geistes- und Kulturwissenschaften
Prof. Dr. Petra Freudenberger-Lötz
Amtliche Fassung der Prüfungsordnung im Mitteilungsblatt
Nummer | Modulname | Notengewichtung |
---|---|---|
Pflichtmodule | ||
ANK | Wirkmechanismen in der Kommunikation | 0 % |
BA_NHK | Bachelorabschlussmodul | 20 % |
GNK1 | Geistes- und kulturwissenschaftliche Grundlagen der nachhaltigen Transformation | 0 % |
GNK2 | Kompetenzen und Wissen: Sprache und Kommunikationsprozesse | 0 % |
M09_SK | Additive Schlüsselkompetenzen | 0 % |
M10_PP | Praxismodul | 0 % |
QNK3 | Kommunikation über soziale und ökologische Nachhaltigkeit | |
QNK4 | Kommunikation über ökonomische und technische Nachhaltigkeit | |
SOZ | Empirische Methoden der Datenerhebung und der Datenanalyse | 0 % |
Wahlpflichtmodule | ||
QNK1A | Grundlagen Nachhaltigkeitskommunikation und gesellschaftliche Partizipation | |
QNK1B | Grundlagen Krisenkommunikation | |
QNK1C | Grundlagen Kulturelle Normen und Werte | |
QNK2A | Nachhaltigkeitskommunikation und gesellschaftliche Partizipation | |
QNK2B | Krisenkommunikation | |
QNK2C | Kulturelle Normen und Werte |
Nummer | Modulname | Notengewichtung |
---|---|---|
Pflichtbereiche | ||
ANK | Wirkmechanismen in der Kommunikation | 0 % |
GNK1 | Geistes- und kulturwissenschaftliche Grundlagen der nachhaltigen Transformation | 0 % |
GNK2 | Kompetenzen und Wissen: Sprache und Kommunikationsprozesse | 0 % |
M09_SK | Additive Schlüsselkompetenzen | 0 % |
M10_PP | Praxismodul | 0 % |
QNK3 | Kommunikation über soziale und ökologische Nachhaltigkeit | |
QNK4 | Kommunikation über ökonomische und technische Nachhaltigkeit | |
SOZ | Empirische Methoden der Datenerhebung und der Datenanalyse | 0 % |
A: Kultur und Sprache: Pflicht | ||
B: Datenerhebung und Datenanalyse (7 %) | ||
C: Integrierte Nachhaltigkeitsstudien (33 %) | ||
D: Additive Schlüsselkompetenzen | ||
E: Praxisprojekt | ||
F: Bachelorabschlussmodul (20 %) | ||
BA_NHK | Bachelorabschlussmodul | 20 % |
Wahlpflichtbereiche | ||
QNK1A | Grundlagen Nachhaltigkeitskommunikation und gesellschaftliche Partizipation | |
QNK1B | Grundlagen Krisenkommunikation | |
QNK1C | Grundlagen Kulturelle Normen und Werte | |
QNK2A | Nachhaltigkeitskommunikation und gesellschaftliche Partizipation | |
QNK2B | Krisenkommunikation | |
QNK2C | Kulturelle Normen und Werte | |
A1: Kultur und Sprache: Erster Wahlbereich | ||
A2: Kultur und Sprache: Zweiter Wahlbereich |