Maschinenbau, Master (PO-2023)
| Modulnummer / Modulcode | 06-P-MAM |
|---|---|
| Modulname | Masterabschlussmodul |
| Art des Moduls | Pflicht |
| Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele | Die Studentin bzw. der Student ist in der Lage, in einem vorgegebenen Zeitraum eine wissenschaftliche und/oder praktische Problemstellung des Fachs zu lösen. Insbesondere werden dabei aktuelle fachwissenschaftliche Methoden sowie Erkenntnisse auf die Fragestellungen angewandt und ggf. angepasst, ergänzt und weiterentwickelt. Die Studentin bzw. der Student kann den Prozess zur Bearbeitung der Problemstellung zeitlich wie inhaltlich strukturieren und selbständig organisieren. Darüber hinaus ist die Person in der Lage, das Vorgehen und die Ergebnisse in schriftlicher Form in der Masterarbeit zu dokumentieren. Er bzw. sie verfügt zudem über die Fähigkeit, die wesentlichen Inhalte der eigenen Forschungsarbeit im Rahmen eines Kolloquiums in freier Rede zu präsentieren und im Anschluss eine wissenschaftliche Diskussion zum Thema der Masterarbeit zu führen. |
| Lehrveranstaltungsarten | MA_A |
| Lehrinhalte | Abhängig vom gewählten Thema der Masterarbeit. Die Studentin bzw. der Student können das Thema des Mastermoduls frei wählen. Details regelt § 8 (3) der Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Maschinenbau. |
| Titel der Lehrveranstaltungen | Masterarbeit (27 CP) Seminarvortrag (3 CP) |
| Lehr- und Lernmethoden (Lehr- und Lernformen) | Abhängig vom gewählten Thema der Masterarbeit; Schriftliche Ausarbeitung, Abschlussvortrag und -kolloquium |
| Verwendbarkeit des Moduls | M.Sc. Maschinenbau |
| Dauer des Moduls | 20 Wochen. Details regelt § 8 der Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Maschinenbau, insb. Absätze 3+4 sowie 6+7. |
| Häufigkeit des Angebotes | Sommer- und Wintersemester |
| Sprache | Deutsch, Englisch oder eine andere Fremdsprache in Absprache mit den Prüfenden |
| Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul | |
| Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul |
Voraussetzungen gemäß § 8 (2) der Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Maschinenbau |
| Studentischer Arbeitsaufwand | 900 h |
| Studienleistungen | |
| Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung | Für Prüfungsleistung P1: siehe § 8 (2) der Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Maschinenbau Für Prüfungsleistung P2: Prüfungsleistung P1 |
| Prüfungsleistungen | Prüfungsleistung P1: Benotete Abschlussarbeit (27 Credits) Notengewichtung P1: 75% Prüfungsleistung P2: Präsentation der Arbeit in einem Kolloquium (3 Credits) Notengewichtung P2: 25% |
| Anzahl Credits (ECTS) | 30 cp, davon 3 cp für Schlüsselkompetenzen |
| Lehreinheit | Maschinenbau |
| Modulverantwortliche/r | Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hetzler |
| Lehrende | |
| Medienformen | Abhängig vom gewählten Thema der Masterarbeit |
| Literatur | Abhängig vom gewählten Thema der Masterarbeit |