Arbeitslehre L2, Staatsexamen (PO-2023)
Modulnummer / Modulcode | Modul AL-M6 |
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Modulname | Praxissemester im Fach Arbeitslehre |
Art des Moduls | Pflicht |
Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele | Die Studierenden besitzen die Fähigkeit,
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Lehrveranstaltungsarten | Schulpraktikum (ca. 75 Stunden in der Verantwortung des Faches Arbeitslehre); Begleitseminar (2 SWS); Flankierendes Seminar (2 SWS) |
Lehrinhalte |
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Titel der Lehrveranstaltungen | |
Lehr- und Lernmethoden (Lehr- und Lernformen) | |
Verwendbarkeit des Moduls | Teilstudiengang Arbeitslehre für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen |
Dauer des Moduls | In der Regel ein Semester |
Häufigkeit des Angebotes | Sommer- und Wintersemester |
Sprache | |
Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul | |
Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul |
Es muss mindestens der schulische Teil des Grundpraktikums abgeschlossen sein, um das Praxissemester antreten zu können. Die Studienleistungen in den drei Seminaren des Moduls AL-M2 müssen erbracht worden sein, da es sich dabei um erforderliche fachpraktische Kenntnisse für die Umsetzung von Unterrichtsversuchen im Fach Arbeitslehre handelt. |
Studentischer Arbeitsaufwand | Präsenz in der Schule: 75 Stunden, i.d.R. semesterbegleitend; Begleitseminar: Präsenz 30 Stunden, Selbststudium 60 Stunden; Flankierendes Seminar: Präsenz 30 Stunden, Selbststudium 45 Stunden , 600 Stunden Selbststudium für das Anfertigen des Praktikumsberichts/Portfolios |
Studienleistungen | S1: Im Praktikum: Beobachtungsaufgaben und Hospitationsprotokolle - Absolvieren des schulpraktischen Teils - Mindestens zwei eigene Unterrichtsversuche, davon einer begleitet S2: Im Begleitseminar: Gestaltung einer Seminarsitzung - Schriftliche Unterrichtsvorbereitung - Lerntagebuch - Abschlussgespräch (nach HLbGDV § 19 Abs. 6) gemäß Praktikumsordnung S3: Im flankierenden Seminar: Regelmäßige und aktive Teilnahme an dem Seminar (inkl. Präsentation von Teil- und Endergebnissen) |
Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung | Studienleistung S1 Studienleistung S2 Studienleistung S3 Das Grundpraktikum muss spätestens bei der Anmeldung zur Prüfungsleistung im Praxissemester erfolgreich absolviert sein (bestandene Prüfungsleistung). Abschluss der schulischen Praxisphase im Praxissemester |
Prüfungsleistungen | Praktikumsbericht/Portfolio (gemäß Praktikumsordnung) |
Anzahl Credits (ECTS) | 10 cp |
Lehreinheit | Arbeitslehre |
Modulverantwortliche/r | Prof. Dr. Ralf Kiran Schulz |
Lehrende | |
Medienformen | |
Literatur | |
Bemerkungen |
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