R14 - Umweltrecht

Wirtschaftsrecht mit integrierten Nachhaltigkeitsstudien, Bachelor (PO-2024)

Modulnummer / Modulcode BA WiR R14
Modulname R14 - Umweltrecht
Art des Moduls Wahlpflicht
Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele

Art des Moduls

Die Studentin oder der Student wählt zwei Lehrveranstaltungen im Umfang von je 2 SWS (3 Credits) aus den angebotenen Lehrveranstaltungen.

 

Lernergebnisse und Kompetenzen

Nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls

  • kennen die Studierenden exemplarisch die wichtigsten geltenden Vorschriften des jeweiligen Rechtsgebietes und beherrschen ihre Anwendung,
  • kennen die Studierenden die ökologischen, politischen, wirtschaftlichen und technischen Grundlagen der rechtlichen Regelungen.
  • können die Studierenden das systematische Zusammenspiel auf unterschiedlichen Rechtsebenen reproduzieren,
  • sind die Studierenden in der Lage, die erworbenen Kenntnisse zur Lösung von Fällen einzusetzen und angemessene Lösungen zu erarbeiten.
Lehrveranstaltungsarten VLmP (50 %), Ü (16,7 %), S (25 %), HS (8,3 %) - 2 x 2 SWS
Lehrinhalte

Je nach Lehrveranstaltung:

 

Einführung in das Umweltrecht

  • Allgemeine Strukturen, Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
  • Überblick über die relevanten Rechtsbereiche des Umweltrechts im Mehrebenensystem
  • Grundzüge des Umweltvölker-, Umwelteuropa- und Umweltverfassungsrechts
  • Rechtsschutz im Umweltrecht

 

Klimaschutzrecht

  • Rechtsgrundlagen, Ziele und Instrumente des Klimaschutzrechts: Ordnungsrechtliche Instrumente, Emissionszertifikatshandel
  • Planungsrechtliche Instrumente
  • "Climate Litigation"
  • Bezüge zum Immissionsschutzrecht sowie zum Umweltenergierecht

 

Naturschutzrecht

  • Rechtsgrundlagen, Ziele und Instrumente des Naturschutzrechts: Eingriffsregelung, Landschaftsplanung, Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, allgemeiner und besonderer Artenschutz
  • Bezüge zu Sicherheits- und Ordnungsrecht sowie Bau- und Immissionsschutzrecht.

 

Gewässerschutzrecht

  • Institute des Wasserrechts
  • Aufgaben des Gewässerschutzrechts
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Zuständigkeiten und Verfahren
  • Gewässernutzungen und deren Zulassung
  • Abwassereinleitungen
  • Abwasserreinigungsanlagen
  • Anlagen zum Umgang mit und zur Beförderung wassergefährdender Stoffe
  • Wasserschutzgebiete
  • Abwasserabgabengesetz
  • Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz sowie Fragen des Hochwasserschutzes.

 

Immissionsschutzrecht

  • Zulassungsrecht für Industrieanlagen
  • Institute des Immissionsschutzrechts
  • Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen
  • Genehmigungsvoraussetzungen
  • Genehmigungsverfahren
  • untergesetzliches Regelwerk

 

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

  • Recht der gemeindlichen Bauleitplanung, formelle und materielle Voraussetzungen der Aufstellung von Bebauungsplänen
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Abwägungsgebot
  • naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
  • Schutz von FFH-Gebieten ("Europäischen Naturschutzgebiete")
  • artenschutzrechtliche Verbote
  • Pflicht zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung
  • bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im beplanten Gebiet, im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich
  • Nachbarschutz
  • Baugenehmigung
  • bauordnungsrechtliche Vorgaben.

 

Wirtschaftsverwaltungsrecht

  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Handwerksrecht
  • Vergaberecht
  • Subventions- und Beihilferecht
  • sektorspezifisches Regulierungsrecht (Energiewirtschaft, Telekommunikation).

 

Umweltprivatrecht

  • Überblick über die Regelungen des Privatrechts, die der Abwehr von schädlichen Umwelteinwirkungen dienen
  • Umweltnachbarrecht (Abwehr-, Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche sowie Duldungspflichten)
  • Umwelthaftungsrecht (Verschuldens- / Gefährdungshaftung, Umwelthaftungsgesetz)
  • Überblick über die prozessrechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten.
Titel der Lehrveranstaltungen Es können folgende Lehrveranstaltungen gewählt werden:
• Einführung in das Umweltrecht
• Naturschutzrecht
• Klimaschutzrecht
• Immissionsschutzrecht
• Gewässerschutzrecht
• Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
• Wirtschaftsverwaltungsrecht
• Kreislaufwirtschaftsrecht
• Umweltprivatrecht
• Rechtliche Risikosteuerung

(oder ähnliche Veranstaltungen zum Umweltrecht oder öffentlichen Wirtschaftsrecht)
Lehr- und Lernmethoden (Lehr- und Lernformen) Vortrag, Lehrgespräch, Gruppenarbeit, Referate, Präsentationen, Rollenspiele, fall- und problembasiertes Lernen
Verwendbarkeit des Moduls Bachelorstudiengänge: Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsrecht mit Integrierten Nachhaltigkeitsstudien, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsingenieurwesen, Informatik, E-Technik, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Architektur/Stadtplanung/Landschaftsplanung, Umweltingenieurwesen

Masterstudiengang Umweltingenieurwesen

Seminare sind vorrangig für Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht und des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht mit Integrierten Nachhaltigkeitsstudienreserviert.
Dauer des Moduls ein Semester
Häufigkeit des Angebotes jährlich im Sommersemester
Sprache Deutsch; Literatur auch bei Unterrichtssprache Deutsch teilweise Englisch
Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul
Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul
Studentischer Arbeitsaufwand 180 Stunden (60h Präsenzzeit + 120h Selbststudium inkl. Prüfung)
Studienleistungen S1: In einer der beiden gewählten Lehrveranstaltungen ist eine Studienleistung zu erbringen. Die Studienleistung besteht nach entsprechender Ankündigung durch die Dozentin oder den Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltung aus a) maximal drei der folgenden Komponenten: - Kurztest (10-15 Min.), - schriftliche Falllösung (15-30 Min.), - schriftliche Urteilsbesprechung (ca. 5.250 – 8.750 Zeichen), - schriftliche Fall-Hausaufgabe (ca. 5.250 – 8.750 Zeichen), - mündliche Fallbesprechung (10-15 Min.), - mündliche Urteilsbesprechung (10-15 Min.), - Referat (10-15 Min.), oder - vergleichbare Leistung (gem. § 5 Abs. 3 FPO Bachelor Wirtschaftsrecht), oder b) einem unbenoteten schriftlichen Leistungsnachweis unter Aufsicht (max. 60–90 Min.), oder c) einer unbenoteten schriftlichen Hausarbeit (max. 20.000–30.000 Zeichen Text einschließlich Leerzeichen und Fußnoten), [weiter unten unter Bemerkungen]
Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung
Prüfungsleistungen Klausur (60 – 90 Min.) oder schriftliche Hausarbeit (20.000 - 30.000 Zeichen Text einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) bzw. Referat mit schriftlicher Hausarbeit (20.000 - 30.000 Zeichen Text einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) (Bei entsprechender Ankündigung durch die Dozentin oder den Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltung können bis zu 40 % der Prüfungsleistung in vorgezogenen lehrveranstaltungsbegleitenden Leistungen (insbesondere Moderation, Präsentation, Referat, Koreferat, Vortragszusammenfassung, Buchrezension, Buchexzerpt, Thesenpapier, Fallbesprechung, Kurztest, Protokoll, schriftliche Hausaufgabe oder Web 2.0-Anwendung oder vergleichbare Beiträge) erbracht werden, um die Prüfungsbelastung am Ende des Semesters zu vermindern.)
Anzahl Credits (ECTS) 6 cp
Lehreinheit Rechtswissenschaften
Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski
Lehrende Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Prof. Dr. Gerrit Hornung, Dr. Michelle Michel, Dr. Stephan Schindler, u.a.
Medienformen Powerpoint-Folien, Tafel, Moodle, Fachliteratur, ggf. Flipchart, Whiteboard, u.a.; Spezifikation in der Beschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Literatur
  • Kloepfer, Umweltschutzrecht
  • Schmidt/Kahl, Einführung in das Umweltrecht
  • Sellner/Reidt/Ohms, Immissionsschutzrecht und Industrieanlagen
  • Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht
  • Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Stober, Allg. Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht

 

Jeweils in der neuesten Auflage; weitere Literatur wird von der oder dem jeweiligen Lehrenden zu Beginn der Veranstaltung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (HIS), im Infoblatt, in Moodle oder in der Veranstaltung bekannt gegeben.